Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet werden. Der Arbeitsvertrag verlangt für die Kündigung oft die Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterzeichnet eingereicht werden muss. Eine Kündigung per E-Mail oder als eingescanntes Dokument genügt nicht.
Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine missbräuchliche Kündigung beendigt zwar das Arbeitsverhältnis, kann aber zu einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen führen.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ist sie ungerechtfertigt, können Lohnansprüche und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen entstehen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch Avenras Legal.
Konkurrenzverbote nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen insbesondere hinsichtlich Tätigkeit, Dauer und geografischem Gebiet angemessen begrenzt sein. Sie werden oft bei höher leitenden Tätigkeiten vereinbart.
Beim Austritt haben Arbeitnehmende zudem Anspruch auf ein umfassendes Arbeitszeugnis.